Soforthilfeprogramm – Erweiterung des Kreises der Antragsteller
Liebe Mitglieder,
in Verhandlungen mit dem Bund wurde sich auf eine Erweiterung des Kreises der Antragsteller geeinigt. Für das Soforthilfeprogramm bis 10 Beschäftigte können die vom Bund zugesagten Mittel fließen. Das Land war hier in Vorleistung gegangen.
„Mehr Unternehmen können von der Hilfe künftig profitieren. Landwirtschaftliche Unternehmen, Unternehmen im Nebenerwerb sowie gemeinnützige Unternehmen sind neu mit dabei. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt werden. Die Konditionen bleiben erhalten“, so Glawe.
Zu den bisherigen Antragstellern kommen folgende Kreise hinzu:
• Einbeziehung der gesamten Branche der Land- und Forstwirtschaft in die Hilfe. Somit können nun auch landwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen aus den Bereichen Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur von den Soforthilfen profitieren.
• Auch Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten, die im Nebenerwerb betrieben werden und dauerhaft am Markt tätig sind, können die Hilfe erhalten. Freiberufler und Soloselbstständige müssen ihre Tätigkeit im Haupterwerb durchführen.
• Auch gemeinnützige Unternehmen, die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen agieren, sind unabhängig von ihrer Rechtsform vom Programm erfasst. Sie können also z.B. als gGmbH oder als e.V. organisiert sein.
Die aktuelle Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit finden Sie hier: https://www.regierung-mv.de/Aktuell/?id=159014&processor=processor.sa.pressemitteilung
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Ihr LANDURLAUB-Team
Sandra Hippauf – Geschäftsführerin
Maria Freuck und Kristin Mielke (geb. Strobel)
Mitglied werden
Ein starker Verband braucht starke Mitglieder! Schließen Sie sich unserem Fachverband an und profitieren Sie von unserer Fachkompetenz, unseren vielfältigen Angeboten, von aktuellen Informationen, Vermarktungsmöglichkeiten und Kontakten. Denn Kontakte schaden nur denen, die keine haben!