Hinweise zur neuen Datenschutzgrundverordnung ab 25. Mai 2018
Liebe Mitglieder,
ab dem 25. Mai 2018 gilt in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Unternehmen, Vereine und landwirtschaftliche Betriebe müssen sicherstellen, dass sie sich bis zum 25. Mai 2018 einen Überblick über das neue Datenschutzrecht verschaffen und die erforderlichen Anpassungen der bei ihnen davon betroffenen Abläufe vornehmen.
Anbei finden Sie eine Information des Deutschen Tourismusverbandes sowie ein Merkblatt unseres Bundesverbandes. Dieses enthält konkrete Muster und Empfehlungen für die Umsetzung.
Die neue Verordnung mit ihren Forderungen ist sehr umfangreich. Fazit aus mehreren Schulungen, die wir besucht haben: Passen Sie als allererstes und in jedem Fall bis zum 25.5.2018 Ihre Internetseite an. Das heißt, Sie benötigen einen extra Button „Datenschutzerklärung“ (Muster 3 des Merkblattes unseres Bundesverbandes). Die Integration dieser Angaben im Impressum ist nicht ausreichend!
Wir gehen davon aus, dass Abmahnfirmen ab diesem Stichtag die Internetseiten der Anbieter durchforsten und bei Nichtvorhandensein dieser Erklärung Bußgelder verhängen.
Wir hoffen, Ihnen mit den Dokumenten eine erste Hilfestellung geben zu können.
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