Ergebnisse der Tagung des Koalitionsausschusses der Bundesregierung am 25. August 2020:

  • Das Kurzarbeitergeld wird auf bis zu 24 Monate verlängert, längstens bis zum 31. Dezember 2021.
  • Die Laufzeit des Überbrückungshilfen-Programms für kleine und mittelständische Betriebe wird bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.
  • Die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird bis zum 31. Dezember 2020 weiterhin ausgesetzt.
  • Download: Ergebnisse Koalitionsausschuss 25. August 2020 (pdf)

Quelle: www.tourismus.mv

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