Corona-Landesverordnung MV vom 01.12. bis 20.12.2020
Die Landesregierung hat die neue Corona-Landesverordnung MV mit den Maßnahmen bis 20. Dezember 2020 veröffentlicht.
Weiterhin sind zur Eindämmung der Corona-Pandemie persönliche Kontakte zu reduzieren. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Dabei darf die Zahl von zehn Personen nicht überschritten werden. Ausnahme bildet hier die Feiertagsregelung: So dürfen Gäste vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 aus allen Bundesländern für maximal drei Übernachtungen in Hotels und Ferienwohnung einreisen, wenn sie einen Besuch der Kernfamilie planen. Außerdem gilt für den gleichen Zeitraum, dass sich bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen können. Kinder unter 14 Jahren werden zu dieser Personenanzahl nicht mit dazu gezählt..
Hotels, Gasthöfe, Pensionen und andere touristische Betriebe dürfen derzeit bis 20. Dezember 2020 keine Urlaubsgäste aufnehmen.
Weitere Informationen: https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Portalredaktion/Inhalte/Corona/Corona-Verordnung.pdf
Quelle: tourismus.mv
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