Außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes für Nov. 2020

Laut Bund-Länder-Beschluss vom 28. Oktober 2020 sollen Unternehmen, die aufgrund der strengen Corona-Maßnahmen im November 2020 schließen müssen, mit einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe für die finanziellen Ausfälle entschädigt werden. Die Laufzeit der außerordentlichen Wirtschaftshilfen ist auf die Dauer der Schließung, das heißt bis 30. November 2020, angelegt. Das Volumen der Hilfen beträgt insgesamt zehn Milliarden Euro und wird aus den bestehenden Mitteln finanziert, die für Corona-Hilfsprogramme (knapp 25 Milliarden Euro) vorgesehen sind.

Weitere Informationen: https://tourismus.mv/artikel/ausserordentliche-wirtschaftshilfe-des-bundes

Quelle: Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

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