Aktuelle Landesverordnung mit Gültigkeit bis 5. November 2021
Die Corona-Landesverordnung (Corona-LVO M-V) wird bis zum 5. November 2021 verlängert.
Eine Obergrenze für Veranstaltungen von 15.000 Personen gibt es ab dem 8. Oktober 2021 nicht mehr. Für Veranstaltungen außen gilt künftig, dass 75 Prozent aller vorhandenen Plätze belegt werden können. Dort, wo es keine festen Plätze gibt, gilt eine Richtgröße von vier Quadratmetern pro Person. Im Innenbereich müssen weiterhin die Abstandsregeln eingehalten werden. Dort, wo es keine festen Plätze gibt, gilt eine Richtgröße von zehn Quadratmetern pro Person.
Ab dem 1. November 2021 erhalten Menschen ohne vollständigen Impfschutz, die von der zuständigen Behörde als Kontaktpersonen oder Reiserückkehrende aus einem Risikogebiet in Corona-Quarantäne geschickt werden, keine Entschädigungsleistungen mehr für ihren Arbeitsausfall.
Die aktuelle Landesverordnung können Sie hier nachlesen.
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