Änderung des Pauschalreiserechts
Mit Wirkung zum 1.07.2018 erfolgt eine umfassende Änderung des Pauschalreiserechts, die einen erheblichen Anpassungsaufwand für den Tourismus nach sich zieht. Sie müssen prüfen, unter welche der Handlungsformen des neuen Rechts Sie künftig fallen – Reiseveranstalter, Reisevermittler oder als sogenannter Vermittler verbundener Reiseleistungen – und Ihre Tätigkeit den neuen gesetzlichen Vorgaben anpassen.
So bringt das künftig geltende Reiserecht eine Reihe neuer Informationspflichten gegenüber dem Reisenden, bei deren Nichtbeachtung die Gefahr besteht, ungewollt in die Veranstalterhaftung zu geraten.
Übersicht zu den Änderungen im Reiserecht mit Wirkung zum 01.07.2018
Infoblatt der IHK zu Änderungen im Reiserecht für GASTGEBER
Infoblatt der IHK zu Änderungen im Reiserecht für REISEVERANSTALTER
Infoblatt der IHK zu Änderungen im Reiserecht für VERMITTLER
Infoblatt der IHK zu Änderungen im Reiserecht für DestinationsmanagementORGANISATIONEN
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