Mit den Novemberhilfen werden Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen unterstützt, die wegen des Teil-Lockdowns ihren Betrieb vorübergehend schließen mussten. „Dazu zählt das gesamte Beherbergungsgewerbe, nachdem der Bund eine Forderung aus Mecklenburg-Vorpommern aufgegriffen und die Unterstützung nachgebessert hatte. Entscheidend ist, dass die Hilfe nun weiter ins Laufen kommt“, so Glawe weiter. Die Antragstellung erfolgt voll elektronisch über die bundeseinheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Diese hat der Bund für die Novemberhilfe am 25. November 2020 freigeschaltet.
Dezemberhilfe – Antragstellung auf den Weg bringenDer Minister fordert, dass die Antragsstellung für die Dezemberhilfe nunmehr vom Bund auf den Weg gebracht wird. „Unternehmen brauchen weiter Planungssicherheit. Wer im November vom teilweisen Lockdown betroffen war, wird es vermutlich auch im Dezember sein. Die Unterstützung muss deshalb in die Umsetzung kommen, die Antragsstellung rasch ermöglicht werden“, forderte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. Gegenwärtig bereitet der Bund das Antragsverfahren vor. Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt.